Die systematische Erfassung der Arbeitszeit ist in Deutschland Pflicht. Was das konkret bedeutet, wer betroffen ist und wie du es ohne großen Aufwand umsetzt - kompakt erklärt.
Den Anstoß gab der Europäische Gerichtshof 2019: Arbeitgeber müssen ein objektives, verlässliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit bereitstellen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Vorgabe mit seinem Beschluss vom 13. September 2022 für Deutschland bestätigt - abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz. Seitdem gilt: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen.
Eine gesetzliche Neuregelung im Arbeitszeitgesetz, die die Details (etwa zur elektronischen Erfassung) konkretisiert, ist in Vorbereitung. Die grundsätzliche Pflicht besteht aber bereits heute - unabhängig vom genauen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
Grundsätzlich alle Arbeitgeber - unabhängig von Größe oder Branche. Schon der kleine Handwerksbetrieb mit drei Mitarbeitenden fällt darunter.
Bestimmte Wirtschaftsbereiche unterliegen zusätzlich der sofortigen Aufzeichnungspflicht nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen sofort aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Dazu zählen unter anderem:
In diesen Branchen kontrolliert der Zoll gezielt - hier ist eine lückenlose Erfassung besonders wichtig.
Mindestens Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit - also auch Überstunden. Reine Anwesenheit reicht nicht; entscheidend ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Pausen werden in der Regel abgezogen.
Erlaubt ist beides - Papier-Stundenzettel und Excel-Listen sind nicht verboten. In der Praxis sind sie aber fehleranfällig, schwer auswertbar und am Monatsende ein Zeitfresser: Zettel gehen verloren, Zahlen sind unleserlich, das Abtippen kostet Stunden.
Eine digitale Zeiterfassung per App löst das: Mitarbeitende stempeln mit einem Tipp, Salden und Überstunden rechnen sich automatisch zusammen, und für die Lohnabrechnung gibt es einen sauberen Export. Genau dafür ist Presio gemacht.
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Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € geahndet werden. Im Bereich des § 2a SchwarzArbG kommen Kontrollen durch den Zoll und weitere Sanktionen hinzu. Mindestens ebenso relevant: Ohne saubere Erfassung steht im Streitfall (z. B. über Überstunden) schnell Aussage gegen Aussage.
Ja. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen - Beginn, Ende und Dauer. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die geplante Gesetzesnovelle bereits in Kraft ist. Auch 2026 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit also erfassen.
Grundsätzlich für alle Arbeitgeber und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In einigen Branchen - etwa Bau, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Gebäudereinigung, Sicherheits- und Speditionsgewerbe - gilt zusätzlich die sofortige Aufzeichnungspflicht nach § 2a SchwarzArbG. Für leitende Angestellte bestehen teils Ausnahmen.
Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen Bußgelder von bis zu 30.000 €. In den Branchen des § 2a SchwarzArbG kommen Zollkontrollen und weitere Sanktionen hinzu. Ohne belastbare Aufzeichnungen ist zudem im Streit über Überstunden die Beweislage für den Arbeitgeber ungünstig.
Rechtlich zulässig, praktisch aber fehleranfällig und manipulierbar. Gefordert ist ein systematisches, verlässliches Verfahren. Eine App erfasst die Zeiten manipulationssicher, nachvollziehbar und spart die spätere Abtipparbeit - das reduziert Fehler und Aufwand deutlich.
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