Die PpUGV schreibt vor, wie viele Pflegekräfte in bestimmten Stationen je Schicht mindestens da sein müssen. Was genau geregelt ist, wer betroffen ist und was bei Unterschreitung droht - kompakt erklärt.
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) legt auf Grundlage von § 137i SGB V fest, wie viele Patientinnen und Patienten eine Pflegekraft in bestimmten, besonders pflegeintensiven Stationen - den sogenannten pflegesensitiven Bereichen - je Schicht höchstens versorgen darf. Sie gilt seit 2019 und wurde seither mehrfach um weitere Bereiche erweitert. Ziel ist, Pflegepersonalmangel dort zu verhindern, wo er für Patientinnen und Patienten am gefährlichsten ist.
Die Verordnung betrifft Krankenhäuser - nicht die ambulante Pflege oder Pflegeheime (dazu mehr weiter unten).
Zu den aktuell erfassten pflegesensitiven Bereichen zählen unter anderem:
Für die Psychiatrie und Psychosomatik gilt nicht die PpUGV, sondern eine eigene Regelung: die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses. Beide Regelwerke verfolgen dasselbe Ziel - eine Mindestausstattung mit Pflegepersonal -, unterscheiden sich aber im Detail und in der Berechnungsmethode.
Für jeden pflegesensitiven Bereich ist ein maximales Pflegekraft-Patienten-Verhältnis je Schicht festgelegt - getrennt nach Tag- und Nachtdienst. Überschreitet die Zahl der zu versorgenden Patientinnen und Patienten je Pflegekraft diesen Wert, liegt eine Unterschreitung der Untergrenze vor.
Krankenhäuser müssen die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen quartalsweise an die Krankenkassen melden. Wird eine Untergrenze wiederholt unterschritten, drohen Vergütungsabschläge - im Extremfall kann ein betroffener Bereich für weitere Aufnahmen gesperrt werden, bis wieder ausreichend Personal verfügbar ist. Für die Klinik bedeutet das nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein organisatorisches Risiko: Wer die Besetzung nicht laufend im Blick hat, merkt eine drohende Unterschreitung oft erst, wenn der Dienstplan schon veröffentlicht ist.
Die PpUGV gilt ausdrücklich für Krankenhäuser. Für die stationäre Altenpflege gibt es ein eigenes Personalbemessungsverfahren nach § 113c SGB XI (unter anderem das sogenannte PeBeM-Verfahren), das nach anderen Kriterien rechnet. Wer beides im Betrieb hat - etwa einen Klinikbereich und ein angeschlossenes Pflegeheim -, sollte die Vorgaben pro Einrichtung getrennt betrachten.
In Presio lässt sich für jede Station eine Besetzungsvorgabe je Schicht hinterlegen - egal ob es eine eigene Vorgabe ist oder eine gesetzliche wie PpUGV oder PPP-RL. Die Besetzungszeile im Dienstplan zeigt dann für jeden Tag und jede Schicht auf einen Blick, ob die Vorgabe erreicht ist - in Sekundenschnelle, statt erst am Monatsende beim Blick in die Statistik. So fällt eine drohende Unterschreitung auf, bevor der Plan veröffentlicht wird, nicht erst danach.
Stammdaten und Dienste müssen dafür nicht doppelt gepflegt werden: Auf Wunsch bauen wir eine Schnittstelle zu eurem Krankenhausinformationssystem (KIS), über die sich diese Daten automatisch importieren lassen.
Die PpUGV ist eine Verordnung auf Grundlage von § 137i SGB V, die für bestimmte pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern - etwa Intensivmedizin, Geriatrie oder Kardiologie - ein maximales Verhältnis von Patientinnen und Patienten je Pflegekraft und Schicht festlegt. Sie gilt seit 2019 und soll Pflegepersonalmangel in besonders sensiblen Stationen verhindern.
Unter anderem Intensivmedizin, Kardiologie, Unfallchirurgie, Allgemeine Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie inklusive Stroke Units, Geriatrie, Herzchirurgie sowie Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin. Für Psychiatrie und Psychosomatik gilt stattdessen die PPP-RL.
Die Einhaltung muss quartalsweise an die Krankenkassen gemeldet werden. Bei wiederholter Unterschreitung drohen Vergütungsabschläge, im Extremfall eine Aufnahmesperre für den betroffenen Bereich, bis wieder ausreichend Personal zur Verfügung steht.
Nein. Die PpUGV gilt für Krankenhäuser. Für die stationäre Altenpflege gilt ein eigenes Personalbemessungsverfahren nach § 113c SGB XI.
Presio zeigt Soll und Ist je Schicht auf einen Blick - ob eigene Vorgabe oder PpUGV. Zum Start bis 31.10.2026 kostenlos, ohne Kreditkarte.
Presio kostenlos testenRegistrieren, Team anlegen, loslegen - Presio kostenlos und unverbindlich testen, ganz ohne Kreditkarte.
Jetzt kostenlos testen