Lesezeit ca. 15 Minuten · zuletzt aktualisiert Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Einen Bundeszuschuss für Software gibt es 2026 nicht mehr. Bundesweit fördern die Pflegekassen Pflegeeinrichtungen, das INQA-Coaching die Beratung und die KfW Investitionen per Kredit.
- Landeszuschüsse für Digitalisierungsprojekte laufen derzeit in Bayern, Brandenburg, im Saarland und in Schleswig-Holstein. In Sachsen gilt der Zuschuss nur noch für die Region Leipzig, in Sachsen-Anhalt startet die nächste Runde am 16.11.2026.
- Fast überall gilt: erst beantragen, dann bestellen.
- Pflegeeinrichtungen sollten noch 2026 beantragen, weil sich die Förderung ab 2027 ändern soll.
Bundesweit: diese Programme gelten in jedem Land
Einige Förderungen hängen nicht vom Bundesland ab. Sie stehen Betrieben in ganz Deutschland offen und lassen sich oft mit einem Landesprogramm verbinden, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden.
Pflegeeinrichtungen: Zuschuss der Pflegekasse
Zugelassene ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen bekommen nach § 8 Abs. 8 SGB XI 40 Prozent ihrer Ausgaben für digitale Ausstattung erstattet, höchstens 12.000 Euro je Einrichtung. Die Orientierungshilfe der Pflegekassen nennt ausdrücklich die vernetzte Dienst- und Tourenplanung, Zeiterfassungssysteme, den Erwerb von Lizenzen, Tablets, WLAN und Schulungen.
- Zeitpunkt: Du kannst vor dem Kauf mit Kostenvoranschlag beantragen oder danach mit Rechnung und Zahlungsnachweis. Anschaffungen ab 2019 zählen rückwirkend, Anträge sind bis Ende 2030 möglich.
- Laufende Kosten: Regelmäßig wiederkehrende Kosten wie Wartung oder Service sind ausgeschlossen. Ob ein Software-Abo als Lizenzerwerb anerkannt wird, klärst du vor dem Antrag schriftlich mit der Pflegekasse.
- Antrag: Zuständig ist je nach Region und Art der Einrichtung die AOK deines Landes oder die DAK-Gesundheit. Welche Kasse das ist, steht in der Zuständigkeitsliste der DAK. Ein falsch adressierter Antrag wird weitergeleitet. Das Formular ist der Musterantrag des GKV-Spitzenverbands.
- Beratung zur Dienstplangestaltung: Die Vereinbarkeitsförderung nach § 8 Abs. 7 SGB XI zahlt Beratung, Coaching und Schulung zu Dienstplänen und Ausfallkonzepten, aber keine Software. Sie gibt es nur, solange das Budget des Landes reicht.
Welche Pflegekasse deinen Antrag annimmt, hängt vom Land und oft vom Kreis ab:
| Land | Zuständige Pflegekasse |
| Baden-Württemberg | AOK Baden-Württemberg oder DAK, je nachdem, welche Kasse die Pflegesätze verhandelt hat |
| Bayern | AOK Bayern für Oberbayern, Mittelfranken und Schwaben, sonst DAK |
| Berlin | AOK Nordost |
| Brandenburg | AOK Nordost |
| Bremen | AOK Bremen/Bremerhaven, DAK oder IKK gesund plus, je nach verhandelnder Kasse |
| Hamburg | DAK, bei Einrichtungen mit AOK-Verhandlung die AOK Rheinland/Hamburg |
| Hessen | AOK Hessen oder DAK, je nach Kreis |
| Mecklenburg-Vorpommern | AOK Nordost oder DAK, je nach Kreis und Art der Einrichtung |
| Niedersachsen | AOK Niedersachsen oder DAK, je nach Kreis |
| Nordrhein-Westfalen | AOK Rheinland/Hamburg oder AOK NordWest für einen Teil der Kreise, sonst DAK |
| Rheinland-Pfalz | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland oder DAK, je nach Kreis |
| Saarland | DAK, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, IKK Südwest oder Knappschaft, je nach verhandelnder Kasse |
| Sachsen | DAK |
| Sachsen-Anhalt | AOK Sachsen-Anhalt, DAK oder IKK gesund plus, je nach Kreis |
| Schleswig-Holstein | AOK NordWest für fünf Kreise, sonst DAK |
| Thüringen | DAK |
Die DAK nimmt Anträge über ihre Antragsseite für Pflegeeinrichtungen entgegen. Die kreisgenaue Zuordnung steht in der Zuständigkeitsliste der DAK.
Änderung ab 2027 geplant: Nach dem
Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 soll der 12.000-Euro-Zuschuss ab 2027 vor allem Betreuung, Aktivierung und Teilhabe fördern. Verwaltungs- und Organisationssoftware soll in ein neues Programm wechseln, das frühestens ab Juli 2027 auszahlt. Wer Dienstplanung über den heutigen Zuschuss fördern lassen will, stellt den Antrag deshalb möglichst noch 2026.
INQA-Coaching: 80 Prozent für die Beratung zur Einführung
Das Bundesarbeitsministerium übernimmt mit dem INQA-Coaching 80 Prozent der Kosten für eine Beratung, die eine digitale Umstellung gemeinsam mit den Mitarbeitern begleitet. Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage mit höchstens 1.200 Euro je Tag, also bis zu 11.520 Euro Zuschuss. Die Software selbst ist nicht förderfähig, wohl aber die Arbeit an neuen Arbeitszeitmodellen, Dienstplanregeln und Abläufen.
- Für wen: Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern, die mindestens zwei Jahre am Markt sind und mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft haben.
- Ablauf: Zuerst holst du bei einer INQA-Beratungsstelle den Beratungsscheck, dann wählst du einen Coach aus dem INQA-Pool. Du zahlst die Beratung und bekommst 80 Prozent erstattet. Schecks werden bis 30.06.2028 ausgegeben.
- Beratungsstellen: Die Karte der INQA-Beratungsstellen zeigt die Stellen in deiner Nähe.
BAFA: Zuschuss zur Unternehmensberatung
Das BAFA bezuschusst eine Unternehmensberatung zu Organisation, Personal oder Digitalisierung mit bis zu fünf Beratungstagen. Gefördert werden höchstens 3.500 Euro Beratungskosten je Beratung.
- 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro: in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen ohne die Region Leipzig, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in den Regionen Lüneburg und Trier.
- 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro: in allen übrigen Ländern, in Berlin und in der Region Leipzig.
Anträge sind nur noch bis 31.12.2026 möglich, ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt. Du stellst den Antrag online im Antragsportal des BAFA und schließt den Beratervertrag erst nach dem Informationsschreiben. Der Berater muss unabhängig sein, ein Softwareanbieter kann die Einführung seiner eigenen Software also nicht als BAFA-Beratung abrechnen. Gemeinnützige Träger, Vereine und Betriebe mit Beteiligung der öffentlichen Hand sind ausgeschlossen. Mehr dazu auf der Programmseite des BAFA.
KfW: Förderkredit für Digitalisierung
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW finanziert Hard- und Software einschließlich Lizenz- und Servicegebühren, Endgeräte und Cloud-Lösungen bis zu 100 Prozent. Für vernetzte Systeme mit Schulung der Mitarbeiter gibt es zusätzlich einen Zuschuss von 3 Prozent des Kredits. Beantragt wird über die Hausbank und vor Beginn des Vorhabens. Für ein Software-Abo allein lohnt sich der Weg selten, für ein Paket aus Software, Tablets und Netzwerk schon eher. Viele Landesförderbanken bieten eigene Digitalisierungskredite an, sie stehen unten bei den Ländern.
Kostenlose Beratung
Eine kostenlose Erstberatung zu Förderung und Digitalisierung bieten die IHKs, die Handwerkskammern und die Förderberatungen der Landesförderbanken. Dazu kommen zwei bundesweite Netze.
- Regionale Zukunftszentren: Sie beraten kleine und mittlere Betriebe und ihre Mitarbeiter kostenlos zur digitalen Umstellung, voraussichtlich bis Ende 2028. Auch gemeinnützige Träger können das Angebot nutzen.
- Mittelstand-Digital Zentren: Das bisherige Netz läuft bis Ende 2026 aus, einige Zentren haben ihre Arbeit schon beendet. Ab 2027 sollen sechs regionale Zentren alle Länder abdecken.
Die Zukunftszentren nach Region:
Nicht mehr verfügbar sind die früheren Bundesprogramme go-digital (Ende 2024) und Digital Jetzt (Ende 2023). Einen neuen Bundeszuschuss für den Kauf von Software gibt es 2026 nicht.
Förderung nach Bundesland
Die Länder fördern sehr unterschiedlich. Mehrere Programme sind 2025 und 2026 ausgelaufen oder ausgeschöpft, andere sind neu. Die Übersicht zeigt, wo es derzeit einen Zuschuss gibt, der auch Software abdeckt. Ein Klick auf das Land führt zu den Einzelheiten.
| Land | Landeszuschuss für Software | Stand Oktober 2026 |
| Baden-Württemberg | keiner, nur Kredit und geförderte Beratung | Digitalisierungsprämie Mitte 2025 eingestellt |
| Bayern | Digitalbonus Bayern: bis 50 %, höchstens 7.500 €, Abo bis 18 Monate | läuft bis Ende 2027, Monatskontingent |
| Berlin | keiner, nur Kredit und kostenlose Beratung | Digitalprämie beendet |
| Brandenburg | BIG-Digital: 50 %, Abo für die Projektdauer | läuft bis 30.06.2027 |
| Bremen | Digitaler Mittelstand KI: 40 %, höchstens 17.000 €, Lizenzen bis 12 Monate | Mittel für 2026 ausgeschöpft |
| Hamburg | keiner für Software, Digital Check zahlt 50 % der Beratung | Anträge bis 16.11.2026 |
| Hessen | keiner, nur geförderte Beratung | DIGI-Zuschuss im Juni 2026 beendet |
| Mecklenburg-Vorpommern | nur für selbstlernende KI-Lösungen | läuft bis Ende 2027 |
| Niedersachsen | keiner, nur Kredit und kostenlose Beratung | Digitalbonus Ende 2025 ausgelaufen |
| Nordrhein-Westfalen | keiner für Software, MID-Digitale Prozesse zahlt Beratung | Aufruf 2026 ausgeschöpft |
| Rheinland-Pfalz | keiner für kleinere Vorhaben, geförderte Betriebsberatung | DigiBoost 2022 beendet |
| Saarland | DigitalInvest KMU: bis 50 %, höchstens 12.500 €, Abo bis 12 Monate | läuft bis Ende 2028 |
| Sachsen | Digitalisierungszuschuss: bis 50 %, Abo bis 12 Monate | nur noch Region Leipzig und Nordsachsen |
| Sachsen-Anhalt | Digital Innovation: bis 50 %, höchstens 70.000 € | nächste Runde 16.11.2026, 13 Uhr |
| Schleswig-Holstein | DKU: 40 %, Abo bis 36 Monate | läuft bis 30.06.2027 |
| Thüringen | keiner für Abos, Digitalbonus eingestellt | kostenlose Beratung bei ThEx |
Baden-Württemberg
Einen Landeszuschuss für Digitalisierung gibt es derzeit nicht. Die frühere Digitalisierungsprämie Plus wurde zum 30.06.2025 eingestellt.
- Kredit: Die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank finanziert ab 10.000 Euro Hard- und Software einschließlich Lizenz- und Servicegebühren. Einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent gibt es nur für größere Vorhaben von 25.000 bis 250.000 Euro. Beantragt wird über die Hausbank, vorher machst du den Digitalisierungs-Check der KfW.
- Gastgewerbe: Die Tourismusfinanzierung Plus ist ein Kredit mit 10 Prozent Tilgungszuschuss, auch für digitale Innovationen, aber nicht für laufende Kosten.
- Beratung: Das Programm Beratungen für den Mittelstand bezuschusst Kurzberatungen über RKW, Handelsverband und DEHOGA. Für Handwerksbetriebe ist die Beratung der Handwerkskammern überwiegend kostenlos. Dazu kommen elf regionale Digital Hubs.
- Handel: Die Intensivberatung Zukunft Handel 2030 unterstützt den stationären Einzelhandel, auch bei der Digitalisierung.
Bayern
Der Digitalbonus Bayern übernimmt bis zur Hälfte der Kosten für Software und ihre Einführung, höchstens 7.500 Euro. Für besonders innovative Vorhaben gibt es den Digitalbonus Plus mit bis zu 30.000 Euro. Die Richtlinie gilt bis Ende 2027.
- Für wen: gewerbesteuerpflichtige Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern in Vollzeitstellen und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Ausgeschlossen sind Freie Berufe ohne Gewerbesteuerpflicht und das Gesundheitswesen, also auch Apotheken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.
- Software-Abos: Lizenz- und Servicegebühren zählen für höchstens 18 Monate, das Angebot muss sie entsprechend aufschlüsseln. Die Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Standard-Hardware wie Tablets ist nicht förderfähig.
- Antrag: Der Betrieb beantragt selbst über sein ELSTER-Unternehmenskonto, und zwar vor jeder Bestellung. Das Monatskontingent öffnet am ersten Werktag um 10 Uhr. Von Juli 2024 bis Ende 2027 hat jeder Betrieb nur einen Antrag für Digitalisierung. Ansprechpartner sind die Teams der Bezirksregierungen.
- Pflegeeinrichtungen: Der Freistaat legt mit der Komplementärförderung des Landesamts für Pflege weitere 40 Prozent, höchstens 12.000 Euro, auf den Zuschuss der Pflegekasse. Zusammen sind das bis zu 80 Prozent. Voraussetzung ist ein Bescheid der Pflegekasse nach dem 01.04.2025, das Programm läuft bis Ende 2027, solange die Mittel reichen.
- Kredit: Der Digitalisierungskredit der LfA Förderbank Bayern finanziert auch Lizenzgebühren und Endgeräte, mit 1 Prozent Tilgungszuschuss. Die Förderberatung der LfA erreichst du unter 089 2124-1000.
- Kostenlose Beratung: die Förderberatung der IHKs und die Digitalisierungsberatung der Handwerkskammern.
Berlin
Einen Landeszuschuss für Digitalisierung gibt es derzeit nicht. Die Digitalprämie Berlin und der Berliner InvestitionsBONUS sind beendet.
- Kostenlos: Die Digitalagentur Berlin bietet ein Orientierungsgespräch mit Reifegrad-Check und Förderinformation. Das Zukunftszentrum Berlin berät Betriebe bis zu zehn Tage kostenfrei zur Digitalisierung.
- Kredit: Berlin Innovativ PLUS der IBB richtet sich an größere Vorhaben, in der Regel ab 100.000 Euro. Die Kundenberatung der IBB erreichst du unter 030 2125-4747.
Brandenburg
Der Brandenburgische Innovationsgutschein BIG-Digital fördert die Einführung digitaler Lösungen mit 50 Prozent, auch Software-Abos für die Dauer des Projekts. Die Richtlinie gilt bis 30.06.2027.
- Für wen: kleine und mittlere Betriebe der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.
- Was zählt: Beratung, Einführung und Schulung, dazu Hard- und Software einschließlich Nutzungsentgelten wie Software-as-a-Service, solange sie für das Projekt genutzt werden. Auch die Projektarbeit eigener Mitarbeiter ist förderfähig. Je Projekt müssen mindestens 5.000 Euro förderfähige Ausgaben anfallen.
- Hürde: Der reine Kauf von Hard- und Software wird nicht gefördert. Das Projekt muss Abläufe oder Organisation im Betrieb erneuern, etwa den Umstieg von Papier- und Excel-Dienstplänen auf eine digitale Planung mit Stempeluhr.
- Ablauf: Zuerst führst du ein kostenloses Pflichtgespräch in einem Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (regionalcenter@wfbb.de). Danach folgen die Förderberatung der ILB und der Antrag im ILB-Kundenportal. Beauftragen darfst du erst nach der Eingangsbestätigung. ILB-Förderberatung: 0331 660-2211, Beratung@ILB.de.
- Kostenlose Beratung: das Mittelstand-Digital Zentrum Spreeland und das Zukunftszentrum Brandenburg mit eigenen Angeboten für Pflege und Handwerk.
- Pflege: Kommunale und gemeinnützige Träger können den zinsverbilligten Brandenburg-Kredit Pflege der ILB nutzen, der unter anderem die Digitalisierung stationärer Einrichtungen finanziert.
Bremen
Das Programm Digitaler Mittelstand KI der BAB fördert Einführung, Schulung und bis zu zwölf Monate Lizenzen mit 40 Prozent für kleine und 30 Prozent für mittlere Betriebe, höchstens 17.000 Euro. Für 2026 sind die Mittel aber ausgeschöpft. Wie es 2027 weitergeht, will die BAB rechtzeitig bekanntgeben.
- Für wen: gewerbliche kleine und mittlere Betriebe und Soloselbstständige. Freie Berufe sind ausgeschlossen. Tablets zählen nur als Teil eines Gesamtsystems, Vorhaben zur Umsetzung gesetzlicher Pflichten gar nicht.
- Beratung mit Zuschuss: Die Beratungsförderung Digitalisierung übernimmt 50 Prozent einer Beratung aus dem Beraterpool von BAB und BIS, höchstens 5.000 Euro. Kontakt: 0421 9600-347.
- Kostenlos: das Mittelstand-Digital Zentrum Bremen-Oldenburg, das auch Betriebe im Nordwesten Niedersachsens betreut.
Hamburg
Einen Zuschuss für die Software selbst gibt es nicht mehr. Der Hamburg Digital Check übernimmt 50 Prozent einer Beratung zum digitalen Wandel, höchstens 7.500 Euro, auch für Freie Berufe wie Arztpraxen. Anträge müssen bis 16.11.2026 vollständig vorliegen, solange die Mittel reichen.
Hessen
Der DIGI-Zuschuss ist im Juni 2026 ausgelaufen, weitere Förderaufrufe sind nicht vorgesehen. Einen Landeszuschuss für Software gibt es derzeit nicht.
Mecklenburg-Vorpommern
Für eine klassische Dienstplan- oder Zeiterfassungssoftware gibt es derzeit keinen Landeszuschuss. Die Digitalisierungsförderung Mittelstand hat keinen offenen Aufruf, der letzte endete im Oktober 2025.
- KI-Förderung: Die Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz zahlt bis Ende 2027 für gewerbliche Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern 50 Prozent, höchstens 50.000 Euro. Gefördert werden nur selbstlernende KI-Lösungen, keine regelbasierte Software. Die Ausgaben müssen über 15.000 Euro liegen, Software-Abos zählen nur bei mindestens drei Jahren Vertragslaufzeit. Kontakt: digitalisierung@tbi-mv.de, 0385 3993-182.
- Beratung: das Mittelstand-Digital Zentrum Rostock mit kostenlosem Digitalcheck und das Zukunftszentrum MV+.
- Kredit: Ein eigenes Digitalisierungsdarlehen des Landesförderinstituts gibt es nicht, es bleibt der Förderkredit der KfW.
Niedersachsen
Der Digitalbonus.Niedersachsen ist Ende 2025 ausgelaufen, einen Nachfolger hat die NBank bisher nicht aufgelegt. Einen Landeszuschuss für Software gibt es derzeit nicht.
Nordrhein-Westfalen
Einen Landeszuschuss für Software gibt es derzeit nicht. MID-Digitale Prozesse bezuschusst nur externe Beratung zur Prozessdigitalisierung bis zur Softwareauswahl und Einführung, mit bis zu 500 Euro je Beratungstag für 10 bis 30 Tage. Der Aufruf 2026 ist bereits ausgeschöpft. Reine Zeiterfassungsprojekte und Arztpraxen sind ausgeschlossen.
- Gastgewerbe: Die Transformationscoaches für das Gastgewerbe NRW des DEHOGA beraten neutral und kostenfrei, auch zu Arbeitszeiterfassung und digitaler Personalverwaltung. Telefon 02131 7518-300.
- Handel: Die Digitalcoaches NRW des Handelsverbands beraten Händler kostenfrei.
- Kostenlos für alle: die Innovationspartner der NRW.BANK mit Workshops und Coachings zur Digitalisierung.
- Kredit: NRW.BANK.Invest Zukunft finanziert auch Unternehmenssoftware, mit einem Tilgungsnachlass von 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen bei Darlehen bis 1 Million Euro. Beantragt wird über die Hausbank. Förderberatung der NRW.BANK: 0211 91741-4800.
Rheinland-Pfalz
Einen Landeszuschuss für kleinere Digitalisierungsprojekte gibt es seit dem Ende von DigiBoost im Jahr 2022 nicht mehr. Das Programm IBI-EFRE fördert nur große Investitionen ab 250.000 Euro und schließt Handel, Gastronomie und Pflege aus.
- Beratung mit Zuschuss: Das Betriebsberatungsprogramm der ISB übernimmt bis zur Hälfte der Beratungskosten, höchstens 500 Euro je Tagewerk und 20 Tagewerke in vier Jahren. Für eine Digitalisierungsberatung brauchst du eine Empfehlung von IHK oder Handwerkskammer. Den Beratervertrag schließt du erst nach der Bewilligung.
- Kostenlos: die Digitalisierungsberater der Handwerkskammern und der Mittelstandslotse der Landesregierung.
- Kredit: Der ISB-Mittelstandskredit finanziert Investitionen und Betriebsmittel zinsverbilligt über die Hausbank.
Saarland
Mit DigitalInvest KMU hat das Saarland einen der wenigen Landeszuschüsse, die auch Software-Abos abdecken. Gefördert werden Hard- und Software, Einrichtung, Datenübernahme und Schulung durch externe Anbieter. Die Richtlinie gilt bis Ende 2028.
- Für wen: kleine und mittlere Betriebe der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Saarland. Ausgeschlossen sind Freie Berufe wie Arztpraxen, außerdem Kliniken, Vereine und Betriebe mit mehr als 30 Prozent Leiharbeit.
- Höhe: 50 Prozent für kleine, 30 Prozent für mittlere Unternehmen. Die Basisförderung beträgt bis zu 12.500 Euro, für Vorhaben mit KI oder ähnlichen Technologien bis zu 20.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 Euro netto betragen.
- Software-Abos: Lizenzen zählen für höchstens zwölf Monate. Gefördert wird branchenspezifische oder angepasste Software, keine übliche Bürosoftware. Tablets, PCs und Smartphones sind nicht förderfähig, ebenso Systeme, die wegen einer gesetzlichen Pflicht angeschafft werden.
- Antrag: vor dem Auftrag über das Förderportal Saarland, denn schon die Annahme eines Angebots gilt als Beginn. Kontakt: Telefon 0681 501-81144, digitalinvest@wirtschaft.saarland.de.
- Beratung und Kredit: Das Mittelstand-Digital Zentrum Saarbrücken berät kostenlos. Die SIKB vergibt zinsverbilligte Kredite für Investitionen in die Digitalisierung.
Sachsen
Der Digitalisierungszuschuss der SAB fördert auch Software-Abos. Seit 17.07.2026 können aber nur noch Betriebe aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen beantragen. In allen anderen Regionen gilt ein Antragsstopp.
- Für wen: kleine und mittlere Betriebe der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe, also auch Arztpraxen. Gesundheit und Pflege sind nicht ausgeschlossen.
- Höhe: Kleinst- und Kleinbetriebe bekommen bis zu 50 Prozent von höchstens 60.000 Euro Ausgaben, mittlere Betriebe bis zu 35 Prozent von höchstens 100.000 Euro. Kleinstbetriebe mit ihrem ersten Digitalisierungsprojekt bekommen bis zu 60 Prozent von höchstens 10.000 Euro. Die Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
- Software-Abos: Gemietete Software und Software-as-a-Service sind förderfähig, wenn der Vertrag mindestens 24 Monate läuft. Gefördert werden die Raten im Projektzeitraum, höchstens zwölf Monate. Ausgaben, die nur gesetzliche Pflichten erfüllen, und übliche Bürosoftware zählen nicht.
- Antrag: im Förderportal der SAB. Beginnen darfst du erst nach der Bestätigungsmail, schon ein Vertrag oder eine Anzahlung gilt als Beginn. Kontakt: 0351 4910-0, servicecenter@sab.sachsen.de.
- Kredit: Das Digitalisierungsdarlehen der SAB vergibt 30.000 bis 250.000 Euro zu 1,5 oder 2,5 Prozent Zins, je nach Region.
- Beratung: die Förderberatung der SAB und die kostenlose KI-Sprechstunde der Digitalagentur Sachsen.
Sachsen-Anhalt
Das Programm Digital Innovation der Investitionsbank fördert Digitalisierungsprojekte mit bis zu 50 Prozent, höchstens 70.000 Euro. Die nächste Antragsrunde startet am 16.11.2026 um 13 Uhr und schließt nach 90 Anträgen.
- Für wen: kleine und mittlere Betriebe aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land, auch Freiberufler und Arztpraxen.
- Was zählt: Hard- und Software einschließlich Tablets, Leistungen Dritter und bis zu 6.000 Euro Beratung, jeweils mit Projektbezug und innovativem Mehrwert. Die Ausgaben müssen mindestens 6.000 Euro betragen. Ob Abo-Gebühren anerkannt werden, regelt die Richtlinie nicht. Das klärst du vorher mit der Investitionsbank.
- Antrag: im Kundenportal der Investitionsbank, mit Ist-Soll-Vergleich und Einsparrechnung. Beginnen darfst du ab Antragseingang auf eigenes Risiko. Kostenlose Hotline: 0800 56 007 57.
- Kredit: Das IB-Digitalisierungsdarlehen vergibt 10.000 Euro bis 1,5 Millionen Euro zu derzeit 3,45 Prozent.
- Kostenlose Beratung: das Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg mit Digitalisierungs-Check und Sprechstunde.
Schleswig-Holstein
Mit dem Programm Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) gibt es seit Juni 2026 einen Landeszuschuss, der ausdrücklich auch digitale Zeiterfassung und Personalwirtschaft nennt. Die Richtlinie gilt bis 30.06.2027.
- Für wen: kleine Betriebe der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitern und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Ausgeschlossen sind Freie Berufe, Kliniken und MVZ.
- Beratung: 40 Prozent von 2.500 bis 20.000 Euro Beratungskosten. Die Beratung muss auch die IT-Sicherheit behandeln.
- Umsetzung: 40 Prozent von mindestens 10.000 und höchstens 200.000 Euro für Hard- und Software und die zugehörigen Dienstleistungen. Gemietete Software zählt für bis zu 36 Monate, wenn sie innerhalb des Bewilligungszeitraums komplett bezahlt wird. Dazu kommen Installation, Datenübernahme, externe Schulung und eine Pauschale für eigenes Personal. Hardware zählt nur, wenn sie zur Software gehört.
- Bedingungen: Das Vorhaben muss die IT-Sicherheit verbessern. Standard-Bürotechnik, Kassensysteme und Maßnahmen, die vorwiegend eine gesetzliche Vorschrift umsetzen, sind ausgeschlossen. Den Vertrag schließt du erst nach dem Bescheid.
- Antrag und Beratung: Der Antrag läuft über das Serviceportal Schleswig-Holstein mit ELSTER-Zertifikat. Vorher empfiehlt sich die kostenlose Innovationsberatung der WTSH (0431 66666-857). Auch die Förderlotsen der IB.SH beraten kostenlos.
Thüringen
Der Digitalbonus Thüringen ist geschlossen, die Mittel sind ausgeschöpft und eine Neuauflage ist nicht geplant. Das Nachfolgeprogramm InnoInvest fördert nur innovative Investitionen in bilanzierte Wirtschaftsgüter und schließt Laufzeitlizenzen, also Software-Abos, ausdrücklich aus. Arztpraxen und Pflege sind dort ebenfalls ausgeschlossen.
- Kostenlos: ThEx Wirtschaft 4.0, die Digitalagentur des Landes, berät Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern kostenfrei, mit Orientierungsberatung und Digital-Check.
- Beratung mit Zuschuss: Die Beratungsrichtlinie der Aufbaubank zahlt seit 2025 auch für Digitalisierungsberatung 50 Prozent von höchstens 950 Euro je Tagwerk, bis zu 20 Tagwerke.
- Kleinstbetriebe auf dem Land: KLUG fördert Investitionen einschließlich EDV-Ausstattung mit 45 Prozent, etwa in Gastronomie, Lebensmittelhandwerk und Pflegediensten. Für 2026 ist das Geld aufgebraucht, bewilligt wird erst wieder aus Mitteln für 2027.
- Kredit: Der ThüringenKredit finanziert über die Hausbank 5.000 Euro bis 5 Millionen Euro für Investitionen und laufende Ausgaben. Gesundheits- und Sozialwesen sind ausgeschlossen. Förderberatung der Aufbaubank: 0800 5565156.
So beantragst du die Förderung richtig
Die meisten Anträge scheitern nicht am Inhalt, sondern an der Reihenfolge. Die wichtigste Regel lautet: erst beantragen, dann bestellen. Nur bei der Pflegeförderung der Pflegekassen darfst du auch nach dem Kauf beantragen.
- Programm klären: Prüf mit der kostenlosen Förderberatung deiner IHK, Handwerkskammer oder Landesförderbank, welches Programm zu deinem Betrieb passt.
- Angebote einholen: Lass dir Angebote mit einzeln ausgewiesenen Posten geben. Wenn das Programm Lizenzgebühren nur für einen bestimmten Zeitraum fördert, sollte das Angebot genau diesen Zeitraum aufschlüsseln.
- Nichts bestellen: Unterschreib keinen Vertrag und sag nichts verbindlich zu, auch nicht mündlich. Sonst gilt das Vorhaben als begonnen und ist meist nicht mehr förderfähig.
- Antrag stellen: Viele Landesprogramme laufen über ein Online-Portal mit ELSTER-Unternehmenskonto. Das Konto muss deinem Betrieb gehören, und die Registrierung dauert einige Tage. Starte sie deshalb rechtzeitig.
- Erst dann beauftragen: Je nach Programm nach der Eingangsbestätigung, nach dem Bescheid oder nach Ausgabe des Beratungsschecks.
- Umsetzen und bezahlen: Bezahl alle Rechnungen innerhalb des bewilligten Zeitraums und sammle die Belege.
- Nachweis einreichen: Ausgezahlt wird fast immer erst nach dem Nachweis. Fast alle Zuschüsse sind De-minimis-Beihilfen, zusammen höchstens 300.000 Euro in drei Jahren. Die Bescheinigungen bewahrst du zehn Jahre auf.
Was bei Software-Abos gilt
Moderne Dienstplan- und Zeiterfassungssoftware wird meist als Abo bezahlt. Das passt nicht in jedes Förderprogramm, denn viele Richtlinien wurden für einmalige Anschaffungen geschrieben. Vier Punkte entscheiden darüber, ob und wie viel gefördert wird.
- Förderzeitraum: Laufende Lizenzgebühren zählen meist nur für einen begrenzten Zeitraum, beim Digitalbonus Bayern zum Beispiel für höchstens 18 Monate. Die Pflegekassen fördern einmalige Kosten wie den Lizenzerwerb, aber keine wiederkehrenden Kosten.
- Mindestbetrag: Viele Programme verlangen Mindestausgaben von einigen tausend Euro. Ein Abo für ein kleines Team erreicht das allein oft nicht. Dann hilft es, mehrere Vorhaben in einem Antrag zu bündeln, etwa Dienstplanung, Warenwirtschaft und IT-Sicherheit.
- Pflichtmaßnahmen: Zeiterfassung allein kann als gesetzliche Pflicht gelten, die manche Programme nicht fördern. Förderfähig kann sein, was darüber hinausgeht, etwa digitale Dienstplanung, Urlaubsverwaltung und Lohnvorbereitung. Beschreib im Antrag genau, wofür du die Software einsetzt.
- Hardware: Tablets für eine Stempeluhr gelten oft als Standard-Hardware und sind dann nicht förderfähig. Bei der Pflegeförderung gehören sie dagegen zu den förderfähigen Anschaffungen.
Presio im Förderantrag
Presio kostet je nach Teamgröße 6 bis 8 Euro netto pro Mitarbeiter und Monat, ohne Einrichtungsgebühr. Für deinen Antrag bekommst du von uns ein Angebot mit einzeln ausgewiesenen Posten und, wenn das Programm es verlangt, eine Aufschlüsselung auf den Förderzeitraum. Den Antrag selbst stellst du, denn viele Programme erlauben das nur dem Betrieb. Schreib uns dazu an info@presio.eu.
Der kostenlose Test von Presio ist keine Bestellung und wird nicht automatisch zum Abo. Ob ein Test als Beginn des Vorhabens zählt, entscheidet aber die Förderstelle. Frag deshalb vor dem Test dort nach und schließ das bezahlte Abo erst nach der Bewilligung oder Eingangsbestätigung ab.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 eine Förderung vom Bund für Software?
Einen Bundeszuschuss für den Kauf oder das Abo von Software gibt es 2026 nicht, go-digital und Digital Jetzt sind ausgelaufen. Der Bund fördert Pflegeeinrichtungen über die Pflegekassen, Beratung über das INQA-Coaching und das BAFA sowie Investitionen mit Krediten der KfW.
Welche Bundesländer fördern Software-Abos?
Bayern fördert Lizenzgebühren für bis zu 18 Monate, das Saarland und Sachsen für bis zu 12 Monate, Brandenburg für die Dauer des Projekts und Schleswig-Holstein für bis zu 36 Monate, wenn das Abo im Bewilligungszeitraum bezahlt wird. Bremen fördert bis zu zwölf Monate Lizenzen, hat für 2026 aber keine Mittel mehr. In Sachsen-Anhalt klärst du die Frage vorab mit der Investitionsbank.
Muss ich den Antrag vor der Bestellung stellen?
Ja, bei fast allen Programmen. Schon eine verbindliche Bestellung, ein unterschriebener Vertrag oder eine mündliche Zusage gilt als Beginn des Vorhabens und schließt die Förderung aus. Die Ausnahme ist der Digitalisierungszuschuss der Pflegekassen, den du auch nach dem Kauf mit Rechnung beantragen kannst.
Werden Tablets für die Stempeluhr gefördert?
In den meisten Landesprogrammen nicht, weil Tablets als Standard-Hardware gelten. Ausnahmen sind die Förderung der Pflegekassen und Programme, die Hardware als Teil eines Gesamtsystems anerkennen, etwa in Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein. Kläre das vor dem Antrag mit der Förderstelle.
Können Arztpraxen eine Förderung bekommen?
Viele Landesprogramme schließen Freie Berufe und das Gesundheitswesen aus, etwa in Bayern, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Offen stehen Arztpraxen der Digitalisierungszuschuss in Sachsen, Digital Innovation in Sachsen-Anhalt, der Hamburg Digital Check für Beratung sowie das INQA-Coaching und Förderkredite.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Für dieselben Kosten meist nicht. Förderkredite lassen sich oft mit Zuschüssen verbinden, und eine geförderte Beratung kann einem Zuschuss für die Umsetzung vorausgehen. Alle De-minimis-Beihilfen zusammen dürfen in drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.
Wer stellt den Förderantrag?
Der Betrieb selbst. Einige Programme wie der Digitalbonus Bayern verbieten ausdrücklich, dass Dienstleister oder Fördermittelberater den Antrag stellen. Der Softwareanbieter liefert das Angebot, das du dem Antrag beilegst.
Stand: 8. Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich oft, Mittel können ausgeschöpft sein. Maßgeblich sind die Richtlinien und die Auskunft der Förderstellen. Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.