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Ratgeber

Förderung für die Digitalisierung:
alle Programme nach Bundesland

Wer 2026 Software für Dienstplanung, Zeiterfassung oder Personalverwaltung einführt, kann einen Teil der Kosten fördern lassen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Programme bundesweit gelten, was jedes Bundesland zusätzlich anbietet und worauf es beim Antrag ankommt.

Lesezeit ca. 15 Minuten · zuletzt aktualisiert Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Bundeszuschuss für Software gibt es 2026 nicht mehr. Bundesweit fördern die Pflegekassen Pflegeeinrichtungen, das INQA-Coaching die Beratung und die KfW Investitionen per Kredit.
  • Landeszuschüsse für Digitalisierungsprojekte laufen derzeit in Bayern, Brandenburg, im Saarland und in Schleswig-Holstein. In Sachsen gilt der Zuschuss nur noch für die Region Leipzig, in Sachsen-Anhalt startet die nächste Runde am 16.11.2026.
  • Fast überall gilt: erst beantragen, dann bestellen.
  • Pflegeeinrichtungen sollten noch 2026 beantragen, weil sich die Förderung ab 2027 ändern soll.

Bundesweit: diese Programme gelten in jedem Land

Einige Förderungen hängen nicht vom Bundesland ab. Sie stehen Betrieben in ganz Deutschland offen und lassen sich oft mit einem Landesprogramm verbinden, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden.

Pflegeeinrichtungen: Zuschuss der Pflegekasse

Zugelassene ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen bekommen nach § 8 Abs. 8 SGB XI 40 Prozent ihrer Ausgaben für digitale Ausstattung erstattet, höchstens 12.000 Euro je Einrichtung. Die Orientierungshilfe der Pflegekassen nennt ausdrücklich die vernetzte Dienst- und Tourenplanung, Zeiterfassungssysteme, den Erwerb von Lizenzen, Tablets, WLAN und Schulungen.

Welche Pflegekasse deinen Antrag annimmt, hängt vom Land und oft vom Kreis ab:

LandZuständige Pflegekasse
Baden-WürttembergAOK Baden-Württemberg oder DAK, je nachdem, welche Kasse die Pflegesätze verhandelt hat
BayernAOK Bayern für Oberbayern, Mittelfranken und Schwaben, sonst DAK
BerlinAOK Nordost
BrandenburgAOK Nordost
BremenAOK Bremen/Bremerhaven, DAK oder IKK gesund plus, je nach verhandelnder Kasse
HamburgDAK, bei Einrichtungen mit AOK-Verhandlung die AOK Rheinland/Hamburg
HessenAOK Hessen oder DAK, je nach Kreis
Mecklenburg-VorpommernAOK Nordost oder DAK, je nach Kreis und Art der Einrichtung
NiedersachsenAOK Niedersachsen oder DAK, je nach Kreis
Nordrhein-WestfalenAOK Rheinland/Hamburg oder AOK NordWest für einen Teil der Kreise, sonst DAK
Rheinland-PfalzAOK Rheinland-Pfalz/Saarland oder DAK, je nach Kreis
SaarlandDAK, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, IKK Südwest oder Knappschaft, je nach verhandelnder Kasse
SachsenDAK
Sachsen-AnhaltAOK Sachsen-Anhalt, DAK oder IKK gesund plus, je nach Kreis
Schleswig-HolsteinAOK NordWest für fünf Kreise, sonst DAK
ThüringenDAK

Die DAK nimmt Anträge über ihre Antragsseite für Pflegeeinrichtungen entgegen. Die kreisgenaue Zuordnung steht in der Zuständigkeitsliste der DAK.

Änderung ab 2027 geplant: Nach dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 soll der 12.000-Euro-Zuschuss ab 2027 vor allem Betreuung, Aktivierung und Teilhabe fördern. Verwaltungs- und Organisationssoftware soll in ein neues Programm wechseln, das frühestens ab Juli 2027 auszahlt. Wer Dienstplanung über den heutigen Zuschuss fördern lassen will, stellt den Antrag deshalb möglichst noch 2026.

INQA-Coaching: 80 Prozent für die Beratung zur Einführung

Das Bundesarbeitsministerium übernimmt mit dem INQA-Coaching 80 Prozent der Kosten für eine Beratung, die eine digitale Umstellung gemeinsam mit den Mitarbeitern begleitet. Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage mit höchstens 1.200 Euro je Tag, also bis zu 11.520 Euro Zuschuss. Die Software selbst ist nicht förderfähig, wohl aber die Arbeit an neuen Arbeitszeitmodellen, Dienstplanregeln und Abläufen.

BAFA: Zuschuss zur Unternehmensberatung

Das BAFA bezuschusst eine Unternehmensberatung zu Organisation, Personal oder Digitalisierung mit bis zu fünf Beratungstagen. Gefördert werden höchstens 3.500 Euro Beratungskosten je Beratung.

Anträge sind nur noch bis 31.12.2026 möglich, ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt. Du stellst den Antrag online im Antragsportal des BAFA und schließt den Beratervertrag erst nach dem Informationsschreiben. Der Berater muss unabhängig sein, ein Softwareanbieter kann die Einführung seiner eigenen Software also nicht als BAFA-Beratung abrechnen. Gemeinnützige Träger, Vereine und Betriebe mit Beteiligung der öffentlichen Hand sind ausgeschlossen. Mehr dazu auf der Programmseite des BAFA.

KfW: Förderkredit für Digitalisierung

Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW finanziert Hard- und Software einschließlich Lizenz- und Servicegebühren, Endgeräte und Cloud-Lösungen bis zu 100 Prozent. Für vernetzte Systeme mit Schulung der Mitarbeiter gibt es zusätzlich einen Zuschuss von 3 Prozent des Kredits. Beantragt wird über die Hausbank und vor Beginn des Vorhabens. Für ein Software-Abo allein lohnt sich der Weg selten, für ein Paket aus Software, Tablets und Netzwerk schon eher. Viele Landesförderbanken bieten eigene Digitalisierungskredite an, sie stehen unten bei den Ländern.

Kostenlose Beratung

Eine kostenlose Erstberatung zu Förderung und Digitalisierung bieten die IHKs, die Handwerkskammern und die Förderberatungen der Landesförderbanken. Dazu kommen zwei bundesweite Netze.

Die Zukunftszentren nach Region:

Nicht mehr verfügbar sind die früheren Bundesprogramme go-digital (Ende 2024) und Digital Jetzt (Ende 2023). Einen neuen Bundeszuschuss für den Kauf von Software gibt es 2026 nicht.

Förderung nach Bundesland

Die Länder fördern sehr unterschiedlich. Mehrere Programme sind 2025 und 2026 ausgelaufen oder ausgeschöpft, andere sind neu. Die Übersicht zeigt, wo es derzeit einen Zuschuss gibt, der auch Software abdeckt. Ein Klick auf das Land führt zu den Einzelheiten.

LandLandeszuschuss für SoftwareStand Oktober 2026
Baden-Württembergkeiner, nur Kredit und geförderte BeratungDigitalisierungsprämie Mitte 2025 eingestellt
BayernDigitalbonus Bayern: bis 50 %, höchstens 7.500 €, Abo bis 18 Monateläuft bis Ende 2027, Monatskontingent
Berlinkeiner, nur Kredit und kostenlose BeratungDigitalprämie beendet
BrandenburgBIG-Digital: 50 %, Abo für die Projektdauerläuft bis 30.06.2027
BremenDigitaler Mittelstand KI: 40 %, höchstens 17.000 €, Lizenzen bis 12 MonateMittel für 2026 ausgeschöpft
Hamburgkeiner für Software, Digital Check zahlt 50 % der BeratungAnträge bis 16.11.2026
Hessenkeiner, nur geförderte BeratungDIGI-Zuschuss im Juni 2026 beendet
Mecklenburg-Vorpommernnur für selbstlernende KI-Lösungenläuft bis Ende 2027
Niedersachsenkeiner, nur Kredit und kostenlose BeratungDigitalbonus Ende 2025 ausgelaufen
Nordrhein-Westfalenkeiner für Software, MID-Digitale Prozesse zahlt BeratungAufruf 2026 ausgeschöpft
Rheinland-Pfalzkeiner für kleinere Vorhaben, geförderte BetriebsberatungDigiBoost 2022 beendet
SaarlandDigitalInvest KMU: bis 50 %, höchstens 12.500 €, Abo bis 12 Monateläuft bis Ende 2028
SachsenDigitalisierungszuschuss: bis 50 %, Abo bis 12 Monatenur noch Region Leipzig und Nordsachsen
Sachsen-AnhaltDigital Innovation: bis 50 %, höchstens 70.000 €nächste Runde 16.11.2026, 13 Uhr
Schleswig-HolsteinDKU: 40 %, Abo bis 36 Monateläuft bis 30.06.2027
Thüringenkeiner für Abos, Digitalbonus eingestelltkostenlose Beratung bei ThEx

Baden-Württemberg

Einen Landeszuschuss für Digitalisierung gibt es derzeit nicht. Die frühere Digitalisierungsprämie Plus wurde zum 30.06.2025 eingestellt.

Bayern

Der Digitalbonus Bayern übernimmt bis zur Hälfte der Kosten für Software und ihre Einführung, höchstens 7.500 Euro. Für besonders innovative Vorhaben gibt es den Digitalbonus Plus mit bis zu 30.000 Euro. Die Richtlinie gilt bis Ende 2027.

Berlin

Einen Landeszuschuss für Digitalisierung gibt es derzeit nicht. Die Digitalprämie Berlin und der Berliner InvestitionsBONUS sind beendet.

Brandenburg

Der Brandenburgische Innovationsgutschein BIG-Digital fördert die Einführung digitaler Lösungen mit 50 Prozent, auch Software-Abos für die Dauer des Projekts. Die Richtlinie gilt bis 30.06.2027.

Bremen

Das Programm Digitaler Mittelstand KI der BAB fördert Einführung, Schulung und bis zu zwölf Monate Lizenzen mit 40 Prozent für kleine und 30 Prozent für mittlere Betriebe, höchstens 17.000 Euro. Für 2026 sind die Mittel aber ausgeschöpft. Wie es 2027 weitergeht, will die BAB rechtzeitig bekanntgeben.

Hamburg

Einen Zuschuss für die Software selbst gibt es nicht mehr. Der Hamburg Digital Check übernimmt 50 Prozent einer Beratung zum digitalen Wandel, höchstens 7.500 Euro, auch für Freie Berufe wie Arztpraxen. Anträge müssen bis 16.11.2026 vollständig vorliegen, solange die Mittel reichen.

Hessen

Der DIGI-Zuschuss ist im Juni 2026 ausgelaufen, weitere Förderaufrufe sind nicht vorgesehen. Einen Landeszuschuss für Software gibt es derzeit nicht.

Mecklenburg-Vorpommern

Für eine klassische Dienstplan- oder Zeiterfassungssoftware gibt es derzeit keinen Landeszuschuss. Die Digitalisierungsförderung Mittelstand hat keinen offenen Aufruf, der letzte endete im Oktober 2025.

Niedersachsen

Der Digitalbonus.Niedersachsen ist Ende 2025 ausgelaufen, einen Nachfolger hat die NBank bisher nicht aufgelegt. Einen Landeszuschuss für Software gibt es derzeit nicht.

Nordrhein-Westfalen

Einen Landeszuschuss für Software gibt es derzeit nicht. MID-Digitale Prozesse bezuschusst nur externe Beratung zur Prozessdigitalisierung bis zur Softwareauswahl und Einführung, mit bis zu 500 Euro je Beratungstag für 10 bis 30 Tage. Der Aufruf 2026 ist bereits ausgeschöpft. Reine Zeiterfassungsprojekte und Arztpraxen sind ausgeschlossen.

Rheinland-Pfalz

Einen Landeszuschuss für kleinere Digitalisierungsprojekte gibt es seit dem Ende von DigiBoost im Jahr 2022 nicht mehr. Das Programm IBI-EFRE fördert nur große Investitionen ab 250.000 Euro und schließt Handel, Gastronomie und Pflege aus.

Saarland

Mit DigitalInvest KMU hat das Saarland einen der wenigen Landeszuschüsse, die auch Software-Abos abdecken. Gefördert werden Hard- und Software, Einrichtung, Datenübernahme und Schulung durch externe Anbieter. Die Richtlinie gilt bis Ende 2028.

Sachsen

Der Digitalisierungszuschuss der SAB fördert auch Software-Abos. Seit 17.07.2026 können aber nur noch Betriebe aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen beantragen. In allen anderen Regionen gilt ein Antragsstopp.

Sachsen-Anhalt

Das Programm Digital Innovation der Investitionsbank fördert Digitalisierungsprojekte mit bis zu 50 Prozent, höchstens 70.000 Euro. Die nächste Antragsrunde startet am 16.11.2026 um 13 Uhr und schließt nach 90 Anträgen.

Schleswig-Holstein

Mit dem Programm Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) gibt es seit Juni 2026 einen Landeszuschuss, der ausdrücklich auch digitale Zeiterfassung und Personalwirtschaft nennt. Die Richtlinie gilt bis 30.06.2027.

Thüringen

Der Digitalbonus Thüringen ist geschlossen, die Mittel sind ausgeschöpft und eine Neuauflage ist nicht geplant. Das Nachfolgeprogramm InnoInvest fördert nur innovative Investitionen in bilanzierte Wirtschaftsgüter und schließt Laufzeitlizenzen, also Software-Abos, ausdrücklich aus. Arztpraxen und Pflege sind dort ebenfalls ausgeschlossen.

So beantragst du die Förderung richtig

Die meisten Anträge scheitern nicht am Inhalt, sondern an der Reihenfolge. Die wichtigste Regel lautet: erst beantragen, dann bestellen. Nur bei der Pflegeförderung der Pflegekassen darfst du auch nach dem Kauf beantragen.

  1. Programm klären: Prüf mit der kostenlosen Förderberatung deiner IHK, Handwerkskammer oder Landesförderbank, welches Programm zu deinem Betrieb passt.
  2. Angebote einholen: Lass dir Angebote mit einzeln ausgewiesenen Posten geben. Wenn das Programm Lizenzgebühren nur für einen bestimmten Zeitraum fördert, sollte das Angebot genau diesen Zeitraum aufschlüsseln.
  3. Nichts bestellen: Unterschreib keinen Vertrag und sag nichts verbindlich zu, auch nicht mündlich. Sonst gilt das Vorhaben als begonnen und ist meist nicht mehr förderfähig.
  4. Antrag stellen: Viele Landesprogramme laufen über ein Online-Portal mit ELSTER-Unternehmenskonto. Das Konto muss deinem Betrieb gehören, und die Registrierung dauert einige Tage. Starte sie deshalb rechtzeitig.
  5. Erst dann beauftragen: Je nach Programm nach der Eingangsbestätigung, nach dem Bescheid oder nach Ausgabe des Beratungsschecks.
  6. Umsetzen und bezahlen: Bezahl alle Rechnungen innerhalb des bewilligten Zeitraums und sammle die Belege.
  7. Nachweis einreichen: Ausgezahlt wird fast immer erst nach dem Nachweis. Fast alle Zuschüsse sind De-minimis-Beihilfen, zusammen höchstens 300.000 Euro in drei Jahren. Die Bescheinigungen bewahrst du zehn Jahre auf.

Was bei Software-Abos gilt

Moderne Dienstplan- und Zeiterfassungssoftware wird meist als Abo bezahlt. Das passt nicht in jedes Förderprogramm, denn viele Richtlinien wurden für einmalige Anschaffungen geschrieben. Vier Punkte entscheiden darüber, ob und wie viel gefördert wird.

Presio im Förderantrag

Presio kostet je nach Teamgröße 6 bis 8 Euro netto pro Mitarbeiter und Monat, ohne Einrichtungsgebühr. Für deinen Antrag bekommst du von uns ein Angebot mit einzeln ausgewiesenen Posten und, wenn das Programm es verlangt, eine Aufschlüsselung auf den Förderzeitraum. Den Antrag selbst stellst du, denn viele Programme erlauben das nur dem Betrieb. Schreib uns dazu an info@presio.eu.

Der kostenlose Test von Presio ist keine Bestellung und wird nicht automatisch zum Abo. Ob ein Test als Beginn des Vorhabens zählt, entscheidet aber die Förderstelle. Frag deshalb vor dem Test dort nach und schließ das bezahlte Abo erst nach der Bewilligung oder Eingangsbestätigung ab.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 eine Förderung vom Bund für Software?

Einen Bundeszuschuss für den Kauf oder das Abo von Software gibt es 2026 nicht, go-digital und Digital Jetzt sind ausgelaufen. Der Bund fördert Pflegeeinrichtungen über die Pflegekassen, Beratung über das INQA-Coaching und das BAFA sowie Investitionen mit Krediten der KfW.

Welche Bundesländer fördern Software-Abos?

Bayern fördert Lizenzgebühren für bis zu 18 Monate, das Saarland und Sachsen für bis zu 12 Monate, Brandenburg für die Dauer des Projekts und Schleswig-Holstein für bis zu 36 Monate, wenn das Abo im Bewilligungszeitraum bezahlt wird. Bremen fördert bis zu zwölf Monate Lizenzen, hat für 2026 aber keine Mittel mehr. In Sachsen-Anhalt klärst du die Frage vorab mit der Investitionsbank.

Muss ich den Antrag vor der Bestellung stellen?

Ja, bei fast allen Programmen. Schon eine verbindliche Bestellung, ein unterschriebener Vertrag oder eine mündliche Zusage gilt als Beginn des Vorhabens und schließt die Förderung aus. Die Ausnahme ist der Digitalisierungszuschuss der Pflegekassen, den du auch nach dem Kauf mit Rechnung beantragen kannst.

Werden Tablets für die Stempeluhr gefördert?

In den meisten Landesprogrammen nicht, weil Tablets als Standard-Hardware gelten. Ausnahmen sind die Förderung der Pflegekassen und Programme, die Hardware als Teil eines Gesamtsystems anerkennen, etwa in Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein. Kläre das vor dem Antrag mit der Förderstelle.

Können Arztpraxen eine Förderung bekommen?

Viele Landesprogramme schließen Freie Berufe und das Gesundheitswesen aus, etwa in Bayern, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Offen stehen Arztpraxen der Digitalisierungszuschuss in Sachsen, Digital Innovation in Sachsen-Anhalt, der Hamburg Digital Check für Beratung sowie das INQA-Coaching und Förderkredite.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Für dieselben Kosten meist nicht. Förderkredite lassen sich oft mit Zuschüssen verbinden, und eine geförderte Beratung kann einem Zuschuss für die Umsetzung vorausgehen. Alle De-minimis-Beihilfen zusammen dürfen in drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.

Wer stellt den Förderantrag?

Der Betrieb selbst. Einige Programme wie der Digitalbonus Bayern verbieten ausdrücklich, dass Dienstleister oder Fördermittelberater den Antrag stellen. Der Softwareanbieter liefert das Angebot, das du dem Antrag beilegst.

Stand: 8. Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich oft, Mittel können ausgeschöpft sein. Maßgeblich sind die Richtlinien und die Auskunft der Förderstellen. Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

In zehn Minuten läuft die erste Stempeluhr

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